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Notrufe mit Handy nur noch mit aktivierter SIM-Karte

24. Juni 2009 • Kategorie: Mobilfunk

Ohne aktivierte SIM-Karte bald keine Notrufe mehr vom Handy tätigenAm 1. Juli 2009 tritt eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft, wodurch die Notrufnummern 110 und 112 mit dem Mobiltelefon nur noch mit eingelegter und aktivierter SIM-Karte getätigt werden können. Dies wurde heute in einer Pressemitteilung des Hightech-Verbandes BITKOM bekannt gegeben.

„Bislang war ein Notruf auch ohne SIM-Karte möglich, doch leider kam es häufig zu Missbrauch“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Diese Missbräuche waren zum Teil als Scherz, zum Testen eines gebrauchten Mobiltelefons oder als vermeidlicher Vorsatz getätigt worden. Die Notruf-Leitstellen hatten immer häufiger mit solchen Missbräuchen zu tun und waren dann bei tatsächlichen Notrufen nicht so gut erreichbar. Die Täter konnte nur schwer ermittelt werden, da häufig Mobiltelefone ohne aktivierte SIM-Karte verwendet wurden.

Zum 1. Juli 2009 wird den Mobilfunknetzbetreibern offiziell verboten, Notrufe von Mobiltelefonen ohne aktivierter und betriebsbereiter SIM-Karte durch zu stellen. Dies ist zwar eine drastische Einschränkung, doch nur so kann das Notrufsystem weiterhin problemlos funktionieren, denn die Notrufnummer 112 kann in ganz Europa von Fest- und Mobiltelefonen kostenlos angerufen werden. Solch ein Missbrauch der Notrufnummer ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder hohen Geldstrafen geahndet werden. Auch die Einsatzkosten für gegebenenfalls Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei muss der Täter aufkommen.

Können Notrufe nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte getätigt werden, so können die Täter einfacher zivil- und strafrechtlich für den Missbrauch verfolgt werden, denn in Notrufleitstellen werden die Rufnummern immer mit angezeigt. Sie werden selbst auch angezeigt, wenn eine Rufnummerunterdrückung eingeschaltet ist. Auch bei Prepaid-Karten können die Täter zurück verfolgt werden, denn auch Prepaid-Kunden müssen sich bei dem Erwerb der SIM-Karte ausweisen und ihre Daten bei dem Verkäufer registrieren lassen.

Es sollte also immer daran gedacht werden, wenn ein Handybesitzer sein Handy verleiht oder verkauft, denn die Ermittlung richtet sich zunächst immer an den SIM-Karten Besitzer. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkbetreiber wird meist auch darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe oder Verkauf nicht ohne Zustimmung erfolgen darf.

Autor: Juliane Bertram



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